Nachfolgende Darstellung soll ein grober Überblick sein. Die Ausführungen haben informativen Charakter und können eine Beratung durch den Steuerberater nicht ersetzen.

Die Frage, ob man sein Privatkonto als Geschäftskonto nutzen darf, ist nachvollziehbar, denn man möchte sich den Aufwand und die Kosten für die Eröffnung und Führung eines neuen Geschäftskontos sparen.
Muss ein selbstständiger Einzelunternehmer, Freiberufler oder Kleinunternehmer zwingend ein geschäftliches Girokonto haben? Oder ist es möglich, Betriebseinnahmen und geschäftliche Ausgaben über das Privatkonto laufen zu lassen?

Selbständige vs. Kleinunternehmer

Tierheilpraktiker, Tierosteopathen, Tierphysiotherapeuten oder Ernährungsberater für Tiere gelten als selbständige Gewerbetreibende, die ein Gewerbe anmelden müssen, egal ob als Selbständiger oder Kleinunternehmer. Der Unterschied liegt in der Umsatzsteuerpflicht.
Kleinunternehmer sind von der Pflicht zur Erhebung von Umsatzsteuer befreit, für Selbstständige (und Freiberufler) gilt grundsätzlich die Umsatzsteuerpflicht. Die Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht, die zum Status des Kleinunternehmers führt, hat keinen Einfluss auf eine etwaige Pflicht zur Führung eines Geschäftskontos.

Für wen ist ein Geschäftskonto Pflicht?

Für Kapitalgesellschaften, wie beispielsweise GmbH, UG, GbR und AG, als juristische Personen mit einer eigenständigen Geschäftsfähigkeit und Rechtsverantwortung, besteht die gesetzliche Pflicht, zur Eröffnung und Führung eines eigenen Geschäftskontos, welches den Firmennamen trägt. Geldtransaktionen (Umsätze und Ausgaben) dieser juristischen Personen dürfen nicht auf einem privaten Konto landen. Für detaillierte Informationen ist es zu empfehlen, einen Steuerberater zu befragen.

Was sagt das Finanzamt?

Nach unserem Wissen gibt es keine gesetzliche Vorgabe, die Selbstständige, Freiberufler oder Kleinunternehmer dazu verpflichtet, ein eigenes Geschäftskonto zu führen.
Auch die Finanzämter schreiben Selbstständigen nicht vor, dass sie ein Geschäftskonto eröffnen müssen. Geschäftliche Buchungen, die über ein Privatkonto laufen, wurden durch die Finanzämter nach unserem Wissen bisher nicht beanstandet. Es kann also, rein vom Gesetz her, das Privatkonto als Geschäftskonto genutzt werden, ohne deshalb Probleme mit dem Finanzamt zu bekommen. Empfehlenswert ist dies allerdings nicht.

Was sagen die Banken?

Viele Banken regeln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), dass der geschäftliche Zahlungsverkehr nicht über das private Girokonto abgewickelt werden darf. Somit sind die AGB zurate zu ziehen, oder es ist bei der Bank nachzufragen, ob eine (teilweise) geschäftliche Nutzung erlaubt und möglich ist. Es ist zu bedenken, dass die AGB bei Kontoeröffnung und zugehöriger Unterschrift akzeptiert wurden bzw. werden. Schließt eine Bank die geschäftliche Nutzung aus, kann es sein, dass das Konto gekündigt wird, wenn die Bank merkt, dass auch geschäftliche Transaktionen darüber abgewickelt werden.
Selbst wenn in den AGB des Geldinstituts kein Hinweis vorhanden ist, dass das Privatkonto nicht geschäftlich genutzt werden darf, kann es sein, dass die Bank die gewerbliche Nutzung des Privatkontos beanstandet, da durch die gewerbliche Nutzung die Anzahl der monatlichen Buchungen und damit der Aufwand für die Kontoführung steigt. Zudem schreibt der Gesetzgeber im Bürgerlichen Gesetzbuch den Banken für ihren Umgang mit Geschäftskunden andere Regelungen vor als mit Privatkunden.

Obwohl die Banken eine geschäftliche Nutzung von Privatkonten kritisch sehen, dulden sie wenige gewerbliche Transaktionen im Monat meist in einem überschaubaren Rahmen.

Unterschiede zwischen Geschäftskonto und Privatkonto

Geschäftskonten sind in der Regel teurer als Privatkonten. Gerade Existenzgründer wünschen sich zu Beginn, die Kosten so gering wie möglich zu halten.
Banken erheben für ihre Geschäftskonten meist höhere Gebühren als für ein privates Girokonto. Oft gibt es monatliche Gebühren zuzüglich Kosten für die einzelnen Buchungen, Transaktionen, Daueraufträge, Gutschriften, Lastschriften, Bargeldabhebungen, ecKarte, Kreditkarte oder den Kontoauszug, was das Geschäftskonto tatsächlich zu einem Kostenfaktor machen kann.

Andererseits bieten einige Banken ihren Geschäftskunden immernoch Zinsen auf das Guthaben des geschäftlichen Kontos an oder haben für selbstständige Einzelunternehmer und Kleinunternehmer kostenlose Geschäftsgirokonten. Einige Banken ermöglichen ihren Kunden dann auch die Eröffnung eines zweiten Privatkontos oder eines Unterkontos.

Geschäftskonten können nicht mit einem Dispokredit ausgestattet werden. Selbstständige, die einen Überziehungsrahmen brauchen, müssen einen Kontokorrentkredit beantragen. Die Bank wird einen Kontokorrentkredit jedoch nur in Abhängigkeit positiver Unternehmenszahlen bewilligen. Bei der Beantragung sind vergangene Jahresabschlüsse sowie betriebswirtschaftliche Auswertungen vorzulegen.

Vor der Eröffnung eines Geschäftskontos lohnt sich daher ein gründlicher Vergleich der Banken hinsichtlich ihrer Konditionen.

Die Vorteile eines Geschäftskontos

Einige Monate – gerade zu Beginn der Selbstständigkeit – kann man durchaus zunächst sein Privatkonto nutzen, sofern die Bank dies nicht ausschließt, doch sollte man den Bogen nicht überspannen. Das Geschäftskonto bietet folgende Vorteile:

  • Der Aufwand für die Kontoführung kann genauso wie die Kosten für die einzelnen Buchungen zu den Betriebsausgaben gerechnet und so steuerlich geltend gemacht werden.
  • Das Führen eines Geschäftskontos bringt eine saubere Trennung zwischen dem privaten und dem gewerblichen Zahlungsverkehr und vermeidet buchhalterisches Chaos.
  • Spätestens bei der Steuererklärung müssen am Ende des Geschäftsjahres private Transaktionen von geschäftlichen getrennt werden, was meist reichlich Zeit kostet. Oftmals ist die Zeit diejenige Ressource, die am häufigsten fehlt.
  • Auf dem Geschäftskonto und dessen Belegen sind ausschließlich die geschäftlichen Kontobewegungen aufgeführt:
    • dies erleichtert den Überblick über den Zahlungsverkehr
    • hat zur Folge, dass die Einschätzung über die finanzielle Lage des Unternehmens schneller und einfacher möglich ist
    • Buchungen können eindeutig zugeordnet werden, die Sortierung der Belege ist einfacher und fehlerhafte Zuweisungen und Unklarheiten werden im Vorfeld ausgeräumt
    • die Nachweispflicht gegenüber dem Finanzamt ist deutlich unkomplizierter: Nur die Kontobelege eines Geschäftskontos sind steuerlich relevante Belege. Auf diese Weise erhält das Finanzamt keine privaten und steuerlich nicht relevanten Unterlagen.
    • Fehler in der Buchhaltung und Steuerklärung können am Ende weitaus teurer werden, als ein Geschäftskonto
  • Für Geschäftskonten bieten Banken ihren Kunden oftmals Unterkonten an. Diese ermöglichen eine weitere Sortierung der geschäftlichen Zahlungsbewegungen und können die Geschäftsvorgänge noch besser und transparenter ordnen.
  • Die Gefahr, bei privaten Ausgaben versehentlich an Reserven zu gehen, die beispielsweise für die nächste Vorsteuerabgabe reserviert sind, ist deutlich geringer.
Fazit

Da ein Geschäftskonto in der Regel teurer ist, als ein normales Girokonto, würden viele Selbstständige gern auf die Eröffnung eines separaten Geschäftskontos verzichten. Solange die AGB der Bank eine geschäftliche Nutzung des Kontos nicht ausdrücklich ausschließen, wäre dies grundsätlich möglich.

Die Entscheidung für oder gegen ein Geschäftskonto ist völlig individuell und sollte gut überlegt werden. Im Zweifelsfall ist die Nutzung des Privatkontos für geschäftliche Zwecke mit der Bank und bei bestimmten Rechtsformen mit dem Steuerberater abzuklären. Eine gesetzliche Verordnung für Selbständige zur verpflichtenden Eröffnung eines Geschäftskontos besteht derzeit nicht.

Das Finanzamt ist daran interessiert, dass die geschäftlichen Buchungen nachvollziehbar und korrekt sind. Es interessiert sich hingegen nicht dafür, welche Kontoart hierbei eingesetzt wird.

Wir wünschen allzeit viel Erfolg bei Ihrer Selbständigkeit.

Anmerkung

Die Erläuterungen stellen eine Auswahl an allgemeinen Informationen dar. Sie erheben keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit und stellen keine Auskunft, Beratung oder sonstige Dienstleistung da.
Für Inhalte, Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit wird keinerlei Haftung übernommen. Im Zweifel kann eine persönliche Beratung durch Rechtsanwalt oder Steuerprüfer erforderlich sein.